Wissen rund um die Immobilie
Verkauf trotz Grundschuld? So geht die Lastenfreistellung!
Oh je, auf Ihrer Traumimmobilie liegt noch eine Grundschuld? 🤭 Keine Sorge, Sie müssen die fremden Schulden nicht übernehmen, denn es gibt einen Weg, wie Sie ohne diese an Ihr neues Zuhause kommen. Wie das funktioniert, erfahren Sie von uns. 💪🏼
Liegt auf der zu verkaufenden Immobilie noch eine Last des Verkäufers wie z. B. eine Grundschuld, kann diese mithilfe einer Lastenfreistellung aufgelöst werden.
Diese sogenannte Lastenfreistellung müssen Sie als Käufer beantragen. Der den Kaufprozess betreuende Notar übernimmt die hierfür notwendigen weiteren Schritte, er fungiert als Treuhänder. Zunächst einmal jedoch muss der Verkäufer eine Löschungsbewilligung bei seiner Bank einholen.
Haben Sie als Käufer den Kaufpreis vereinbarungsgemäß bezahlt und der Verkäufer damit seine Restschuld beglichen, veranlasst der Notar beim Grundbuchamt den Eintrag des Eigentümerwechsel und die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch. 💡
Die gesetzlich geregelten Kosten für die Lastenfreistellung, die gesetzlich geregelt sind, trägt der Verkäufer.
Und Sie können so am Ende ganz unbelastet Ihre Traumimmobilie übernehmen. 🥳