Wissen rund um die Immobilie
Untervermietung durch Ihren Mieter – das ist zu beachten!
Möchte Ihr Mieter einen Teil oder die vollständig gemietete Wohnung untervermieten, benötigt er Ihre Zustimmung dazu.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Genehmigung Ihrerseits nicht nötig ist:
📍Bei der Beherbergung von Eltern, Kindern oder Ehepartnern
📍Bei der Aufnahme von Pflegepersonal
Ein häufiger Grund der Untervermietung ist ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt – in diesem Fall liegt ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung vor, da der Mieter die Wohnung in diesem Zeitraum nicht bewohnen kann. Möchte er sie nun also untervermieten, benötigt er Ihre Zustimmung.
Doch was geschieht, wenn die vermieteten Wohnräume ohne Ihre Zustimmung an Fremde vermietet werden?
Wurden die Wohnräume ohne Ihre Zustimmung untervermietet, können Sie bei Ihrem Mieter Schadensersatz einfordern und eine außerordentliche Kündigung aussprechen.