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Unerlaubte Tierhaltung – Grund zur Kündigung?

Die Zahl der Haushalte in Deutschland, in denen Haustiere leben, steigt seit Jahren stetig an. Und bestimmt möchte niemand sein Haustier missen. Was aber nun, wenn der Vermieter einer Wohnung mit der Haustierhaltung nicht einverstanden ist? Ist die unerlaubte Haltung von Haustieren ein Grund zur Kündigung?

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Wegen der unerlaubten Haltung von Tieren in der Mietwohnung darf der Vermieter dem Mieter unter gewissen Umständen und nach Abmahnung kündigen, nämlich…

👉 … wenn die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung missachtet wird.

👉 … wenn die anderen Hausbewohner durch Geruch oder Lärm, den die Tiere verursachen, belästigt werden.

👉 … wenn von den Tieren eine ernste Gefahr ausgeht, z. B. durch Giftschlangen oder Kampfhunden.

👉 … wenn der Tierhalter die Grenzen des Erlaubten überschreitet, d. h. die Anzahl der Tiere das normale Maß übersteigt, z. B. bei einer Zucht oder durch unkontrollierte Vermehrung.

💡 Info

Ein generelles Tierhaltungsverbot ist nicht zulässig. Der Vermieter darf der Haltung z. B. eines Hundes oder einer Katze jedoch aus wichtigen Gründen widersprechen.

Kleintiere, wie Hamster, Mäuse, Kaninchen, Meerschweinchen, Zierfische oder -vögel, dürfen erlaubnisfrei in der Mietwohnung gehalten werden.

Team Koch Immobilien

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