Wissen rund um die Immobilie
Tipps für Hausverkauf mit einer Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft 👨👩👧👦 Das bedeutet, dass der Nachlass mit all seinen Nachlassgegenständen den Miterben gemeinschaftlich gehört.
Die einzelnen Personen haben zunächst keinen Einfluss auf die Bildung einer Erbengemeinschaft. Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, kann es kompliziert werden. Denn keiner der Erben kann alleine darüber verfügen.
Besonders wichtig ist daher beim Verkauf einer geerbten Immobilie Einigkeit. Die Erbengemeinschaft sollte sich auf ein gemeinsames Ziel verständigen und gemeinsam entscheiden, wie mit dem Erbe verfahren werden soll.
Herrscht Uneinigkeit, weil nicht alle Erben verkaufen möchten, sollte sich Unterstützung von einem Anwalt oder einem Notar 👨⚖️ geholt werden. Haben sich alle Erben auf ein gemeinsames Verkaufsziel geeinigt, sollte eine Strategie entwickelt werden, damit keine Unruhe oder Misstrauen zwischen den Erben entsteht.