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Tipp für Vermieter: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sind gesetzlich festgelegt. So verpflichtet sich Ihr Mieter die vereinbarte Miete an Sie zu bezahlen. Sie als Vermieter hingegen müssen dafür sorgen, dass Schäden und Mängel großer und kleiner Natur behoben werden.

Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung haben Sie als Vermieter in der Regel zu tragen.

Es gibt jedoch wie so oft Ausnahmen – Schönheitsreparaturen und sogenannte Kleinreparaturen. Diese können Sie mittels einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf Ihren Mieter übertragen.

Bei Wohnimmobilien:

▶️ Sie dürfen Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von ca. 80 € für die Einzelreparatur vereinbaren.

▶️ Höhere Summen, wie bspw. 200 € je Reparaturfall, können dazu führen, dass die Klausel unwirksam wird.

▶️ Zudem müssen Sie eine Höchstgrenze pro Jahr angegeben. Diese sollte bei maximal 8 % der Jahresnettomiete festgelegt werden.

Bei gewerblichen Immobilien:

▶️ Hier besteht Vertragsfreiheit.

Sie haben noch Fragen zur Kleinreparaturklausel? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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Team Koch Immobilien

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