Seit einigen Jahren ist es in fast allen Bundesländern Pflicht, Rauchmelder in bestimmten Räumen der eigenen Immobilie anzubringen. Nicht nur, dass alle Neubauten Rauchmelder besitzen müssen, auch eine Nachrüstpflicht für bestehende Immobilien wurde eingeführt. Das Gesetz macht es zur Pflicht, Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, anzubringen. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, sind nicht Sie, sondern der Eigentümer …
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