Am Ende der Heizperiode oder auch am Beginn des neuen Jahres flattert vielen Mietern Post Ihres Vermieters mit der Betriebskostenabrechnung ins Haus. In diesem Schreiben finden sich zahlreiche Kosten, die auf die Mieter (in der Regel) paritätisch bzw. nach Anzahl der Mieter umgelegt werden. Aber dürfen alle Kosten, die in dem Schreiben angegeben sind, einfach so auf die Mietergemeinschaft verteilt werden? Wir klären auf! …
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