Wohnung modernisieren und die Kosten einfach auf den Mieter umlegen? Prinzipiell ist das natürlich möglich, aber die Umlage der Kosten ist an einige Voraussetzungen gebunden. Wir klären Sie auf: Ankündigungspflicht gegenüber Mieter Vermieter sind verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahmen dem Mieter schriftlich mindestens drei Monate im Voraus anzuzeigen. In dem Schreiben sollte der Vermieter die Art und den Umfang der Modernisierungsmaßnahme benennen, den Zeitraum bzw. die …
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