Es schneit, es schneit, kommt alle aus dem Haus…. und schippt Schnee! Was viele Mieter und Immobilienbesitzer nicht wissen: Stürzen Fußgänger auf nicht geräumten Fußgängerwegen, haften die angrenzenden Eigentümer. Und manchmal sogar die Mieter. Wir klären auf, was es damit auf sich hat: Stürzt ein Fußgänger auf einem Gehweg, der an Ihre Immobilie grenzt, werden Sie unter Umständen schadensersatzpflichtig. Auch Mieter, in deren Mietvertrag ein …
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