Wer kennt’s nicht: Der Samstagseinkauf steht an. Der kluge Hausmann (oder die kluge Hausfrau) stellt die Waschmaschine an, während man unterwegs ist, um nachher Zeit zu sparen. Aber: Darf die Waschmaschine laufen, während man außer Haus ist, sprich: Greift die Hausratversicherung, sollte es zu einem Wasserschaden kommen, auch wenn man nicht da sein sollte? Wir klären auf: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gilt …
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