Bundestag und Bundesrat haben das Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise bewilligt. Darin enthalten sind auch Regelungen, die Mietzahlungen und deren mögliche Ausfälle betreffen. Für Mieter gilt: Wer aufgrund der aktuellen Corona-Krise sein Einkommen verliert und den Ausfall der Einnahmen plausibel nachweisen kann, darf zwischen dem 01. April und 30. Juni nicht gekündigt werden, selbst dann, wenn er Mietzahlungen komplett einstellt. Wir empfehlen dennoch, den …
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