Wenn Sie als Immobilienbesitzer eigene Häuser oder Wohnungen vermieten wollen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Wohnflächenberechnung. Einen Spezialfall stellt die Dachgaube dar: Darf diese überhaupt in die Wohnfläche mit einberechnet werden? Wir verraten es Ihnen! Sie dürfen die Dachgaube zur Wohnfläche hinzuzählen, wenn diese gewisse Voraussetzungen erfüllt: Relevant ist vor allem, wie hoch die Gaube ist. Wenn die Gaube höher als zwei …
Nutzen Sie das folgende Formular, um Kontakt mit uns aufzunehmen!