Viele von uns nutzen sie: Haushaltsnahe Dienstleistungen. Darunter fallen z. B. der Gärtner, der regelmäßig zur Gartenpflege vorbeischaut, der Babysitter oder die beauftragte Haushaltshilfe. Was viele allerdings nicht wissen: Diese Dienstleistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Bis zu 20% der Lohnkosten, maximal 4000,- Euro im Jahr, lassen sich in der Einkommensteuererklärung anrechnen. Wichtig hierbei: Es darf sich hierbei nicht um eine handwerkliche Dienstleistung, …
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