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Streit unter Mietern – muss ich als Vermieter einschreiten?

Sie wurden von Miteigentümern kontaktiert, die sich erbost über Ihre Mieter beschwert haben, da sie in der Nachtruhe schon mehrmals lautstark gefeiert haben? Müssen Sie eingreifen oder lassen Sie den Anruf schnell in Vergessenheit geraten? Immerhin handelt es sich doch um erwachsene Menschen, die diese Unstimmigkeit doch sicher unter sich klären können.

Bedauerlicherweise ist es nicht so einfach. Sie, sowie auch Ihre Mieter, haben die Hausordnung zu befolgen, die meist im Hausflur zu finden ist.

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Mieter und versuchen Sie, zwischen den Parteien zu vermitteln.

Sollte sich Ihr Mieter nicht an die Hausordnung gehalten haben, gehen Sie diese nochmals Schritt für Schritt mit ihm durch. Bei weiteren Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Schreiben zur Abmahnung verfasst werden und als letzter Schritt ist eine fristlose Kündigung erlaubt, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich ist.

Team Koch Immobilien

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