Wissen rund um die Immobilie

Stimmt es, dass ich die Grundsteuer auf meinen Mieter umlegen kann?

Als im Grundbuch eingetragener Eigentümer einer Immobilie ist man gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich eine Grundsteuer zu entrichten.

Haben Sie Ihre Immobilie vermietet, haben Sie das Recht, die Grundsteuer als Nebenkosten auf den oder die Mieter umzulegen. ✔

❗ Voraussetzung für die Umlage ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Um ganz sicherzugehen, sollten Sie durch einen Hinweis auf die Betriebskostenverordnung die Rechtmäßigkeit der Umlage begründen und zur allgemeinen Nachvollziehbarkeit den Verteilerschlüssel angeben.

Wohnen Sie als Vermieter mit im Haus, dürfen Sie Ihren Anteil nicht auf die Mieter umlegen, sondern müssen ihn entsprechend Ihrer anteiligen Wohnfläche selbst zahlen.

💡 Neben der Grundsteuer können Sie bspw. auch die Kosten für die Gebäudeversicherung, Heizung und Wasser auf die Mieter umlegen.

Team Koch Immobilien

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