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Stimmt es, dass die Terrasse zur Wohnfläche zählt?

Für Vermieter und Mieter stellt sich immer wieder die Frage, ob Balkon und Terrasse bei der Berechnung der Wohnfläche mitberücksichtigt werden müssen oder nicht. Das ist nicht ganz unwichtig, denn die Anzahl der Quadratmeter hat schließlich Auswirkungen auf die Höhe der Miete.

Ein wichtiger Anhaltspunkt, um diese Frage zu klären, kann die Wohnflächenverordnung sein. Terrasse und Balkon zählen grundsätzlich zur Wohnfläche mit dazu. Da die Mieter aber in den meisten Fällen außenliegende Teile der Wohnung nur sehr eingeschränkt nutzen können, werden diese bei der Berechnung der Quadratmeter nur anteilig berücksichtigt.

Wie genau eine Terrasse oder ein Balkon in die Berechnung der Wohnfläche mit einfließt, hängt auch sehr davon ab, von wann der Mietvertrag ist. Denn für Mietverhältnisse, welche ab dem 01. Januar 2004 geschlossen worden sind, gilt die Wohnflächenverordnung. Für alle Verträge, welche davor geschlossen wurden, gilt diese nicht.

Team Koch Immobilien

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