Wissen rund um die Immobilie

Stimmt es, dass der Balkon zur Wohnfläche gehört?

Offiziell gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Methode für die Bestimmung von Wohnflächen (lediglich bei den öffentlich geförderten Wohnungen).

Welche Berechnungsgrundlagen jedoch zu trage kommen können, zeigen wir Ihnen folgend kurz auf.

DIN 277

– Balkonflächen werden mit 100 % berechnet

DIN 283

– Balkonflächen werden nicht berücksichtigt

– seit August 1983 ungültig, kann aber u. U. noch vorkommen

Zweite Wohnungsbaugesetz (II. BV)

– Balkonflächen werden mit 50 % berechnet

– war bis zum 31. Dezember 2003 Grundlage

Wohnflächenverordnung

– Balkonflächen werden mit 25 %, maximal aber 50 % berechnet

– trat am 1. Januar 2004 in Kraft und löst die II. BV ab

– findet heutzutage in der Regel zur Wohnflächenberechnung Anwendung

💡 Hinweis

Wer genau wissen möchte, welches Regelwerk ortsüblich ist, kann sich bspw. an die Stadt oder an den Immobilienverband Deutschland wenden.

Team Koch Immobilien

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