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Steuern, Steuern, Steuern – welche fallen beim Verkauf der Immobilie an?

Spekulationssteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer – welche Steuern fallen für Sie als Verkäufer an?

Spekulationssteuer ➡ Die Höhe der Steuer hängt von dem Wertzuwachs der Immobilie ab.

Sie haben keine Spekulationssteuer zu zahlen, wenn Sie die Immobilie mindestens 10 Jahre nach dem Bau oder Kauf veräußern. Sie können sie auch vermeiden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie 3 Kalenderjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.

Gewerbesteuer ➡ Diese ist zu bezahlen, wenn Sie die Drei-Objekt-Grenze überschreiten.

Veräußern Sie innerhalb von fünf Jahren drei Immobilien, fallen Gewerbe- und Umsatzsteuer an. Beachten Sie hier, dass diese auch dann anfällt, wenn Sie ein Objekt, beispielsweise ein Mehrfamilienhaus, erwerben und innerhalb der Frist drei oder mehrere Wohnungen des Hauses verkaufen.

Grunderwerbsteuer ➡ Diese Steuer fällt zwingend an. Doch nicht für Sie – sondern für den Käufer!

Team Koch Immobilien

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