Wissen rund um die Immobilie

Staffelmiete im Mietvertrag: Fluch oder Segen?

Sie überlegen künftig mit Ihren Mietern einen Staffelmietvertrag zu vereinbaren? Was Sie dabei zu beachten haben und wo die Vor- und Nachteile liegen, verraten wir in diesem Beitrag.

Staffelmiete bedeutet, dass Mieterhöhungen im Vertrag für festgelegte Zeitpunkte fest vereinbart werden, wobei zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen muss. Die Erhöhung des Mietpreises legen Sie im Vorhinein im Mietvertrag fest. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie die Erhöhung nicht mit einem Prozentsatz, sondern mit einem Geldbetrag bestimmen.

Vor- und Nachteile:

➡️Der Mietpreis ist für einen definierten Zeitraum vorhersehbar – das gibt Raum für Ihre Kalkulationen.

➡️ Es gibt keinen Streit um Mieterhöhungen, da Ihr Mieter weiß, was auf ihn zukommt.

➡️ Weitere Mieterhöhungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

➡️ Sie sollten sehr genau abschätzen, welche Modernisierungen in den nächsten Jahren vorgenommen werden sollen. Fallen teure Modernisierungskosten an, so können diese nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?