Wissen rund um die Immobilie

Eintrag ins Grundbuch

So läuft die Eintragung ins Grundbuch ab!

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kauft, der muss sich als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen 📖 Im Grundbuch steht, wer der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie ist und ob Belastungen auf den Grundstücken vermerkt sind 🖊️

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs sind Angaben wie Maße und Lage des Grundstücks aufgelistet.

Die Eintragung ins Grundbuch wird von einem Notar veranlasst.

Wurde der Kaufvertrag von Verkäufer und Käufer unterschrieben, veranlasst der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung für das Grundstück und die Immobilie. Das heißt: Der Käufer wird als neuer Eigentümer vorgemerkt. Das stellt sicher, dass der Verkäufer nicht parallel an mehrere Interessenten gleichzeitig verkaufen kann.

Ist die Grunderwerbsteuer und der Kaufpreis bezahlt, sorgt der Notar dafür, dass der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.

Team Koch Immobilien

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