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Reparaturkosten von der Steuer absetzen

So können Sie als Eigentümer Reparaturkosten von der Steuer absetzen!

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder Immobilie können Sie alle Kosten, die dazu dienen, das Gebäude oder die Wohnung in einem guten Zustand zu halten, steuerlich geltend machen. Diese Instandhaltungskosten sind im Jahr der Zahlung voll absetzbar.

Beispiele sind

👉 Renovierung des Badezimmers
👉 Umstellung der Heizungsanlage oder Erneuerung der Heizung
👉 Nachträgliche Wärmedämmung
👉 Anbringen einer Fassade oder Außenverkleidung

Wenn Sie allerdings einen Wintergarten anbauen wollen, zählt dieser nicht zu den Erhaltungsaufwendungen und kann nicht abgeschrieben werden.

Wie sieht es aber bei privat genutzten Wohnungen aus?

Reparaturen am eigenen Haus sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es gibt Ausnahmefälle, in denen dies möglich ist. Dazu gehören Kosten, die als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, oder der Sonderfall, dass der Mieter auszieht und Sie in die Wohnung einziehen.

Wenn Sie unsicher sind, besprechen Sie Ihren Einzelfall am besten immer mit Fachleuten!

Team Koch Immobilien

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