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Rohre im Mehrfamilienhaus verstopft: Zahlt die Eigentümergemeinschaft?

Ist der Ort der Verstopfung lokalisiert, ist die Frage ganz schnell und klar zu beantworten!

🛠 Betrifft die Verstopfung das Sondereigentum, also die Rohrleitungen innerhalb einer Wohnung, ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich und hat die Kosten für die Beseitigung zu tragen.

🛠 Gibt es eine Verstopfung im Gemeinschaftseigentum, sprich in den Versorgungs- und. Abwasserleitungen ab dem sogenannten Fallstrang, wird die Rohrreinigung von der Eigentümergemeinschaft bezahlt. ❗️Ist jedoch die Rohrleitung nachweislich durch das Fehlverhalten eines Bewohners verstopft worden, indem bspw. etwas in der Toilette entsorgt wurde, was dort nicht hineingehört, hat der Verursacher die Kosten zu tragen, egal, wo sich die Verstopfung befindet.

Team Koch Immobilien

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