Wissen rund um die Immobilie
Rauchmelderpflicht – Wer ist zuständig?
Seit einigen Jahren ist es in fast allen Bundesländern Pflicht, Rauchmelder in bestimmten Räumen der eigenen Immobilie anzubringen. Nicht nur, dass alle Neubauten Rauchmelder besitzen müssen, auch eine Nachrüstpflicht für bestehende Immobilien wurde eingeführt. Das Gesetz macht es zur Pflicht, Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, anzubringen.
Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, sind nicht Sie, sondern der Eigentümer der Immobilie verpflichtet, die Rauchmelder anzubringen. Die Wartung von Rauchmeldern wird aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In 10 Bundesländern ist der Mieter in der Pflicht die Wartung, also etwa den Austausch von Batterien, vorzunehmen. In den sechs anderen Bundesländern (Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) ist die Wartung weiterhin die Aufgabe des Eigentümers.
Rauchmelder retten Leben! Sollten Sie bis jetzt keinen Einbau von Rauchmeldern in Ihrer Immobilie vorgenommen haben, wird es dringend Zeit. Gute Rauchmelder mit DIN-Norm und Batterien, die bis zu zehn Jahre halten, gibt es schon für 15-20€ oder noch günstiger im Mehrfachpack.
Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN www.Traum.Immobilien