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Rauchmelderpflicht – Bin ich als Mieter für den Einbau zuständig?

Wer für den Einbau zuständig ist, erklärt sich in einem Satz:

🤓 In allen 16 Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.

Wäre doch nur alles so eindeutig und leicht zu erklären 😊

Und wer ist für die Wartung zuständig?

Hier geht es dann schon mit den Unterschieden los.

🤓 In 9 Bundesländern ist der Mieter zuständig für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder zuständig (BW, BY, BE, HB, HE, NI, NW, SN, SH)

🤓 In den übrigen Bundesländern ist der Eigentümer in der Wartungspflicht.

🤓 Der Vermieter bleibt jedoch in allen Bundesländern in der Pflicht und ist gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und diese Pflicht auch umgesetzt wird.

Wo müssen eigentlich überall Rauchmelder angebracht werden?

Auch hier gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede.

🤓 Für alle Bundesländer gilt, dass Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

🤓 In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder ebenfalls im Wohnzimmer Pflicht.

🤓 In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen.

Team Koch Immobilien

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