Wissen rund um die Immobilie

Oh Schreck! Die eigene Wohnung wurde schon verkauft, aber das neue Haus ist noch nicht fertig!

Oftmals wird der Verkauf der Immobilie zu knapp zur geplanten Fertigstellung des neuen Eigenheims terminiert, was dazu führen kann, dass Sie das alte Zuhause an die neuen Käufer übergeben zu müssen, bevor Sie selbst in den Neubau übersiedeln können.

Diese Angst lässt sich schon vor Vertragsunterzeichnung mit den neuen Käufern umgehen, indem Sie im Vertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht festlegen, das im Fall von Verzögerungen in Kraft tritt.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Zwischenmietvertrag mit den neuen Käufern abzuschließen. Sie sollten jedoch auch bedenken, dass diese auch schon Umzugspläne geschmiedet haben und ihr altes Zuhause an einem bestimmten Tag verlassen müssen.

Sollten Sie Ihren Neubau bei einem Bauträger erworben haben und dieser hat Ihnen schriftlich im Vertrag den Tag der Fertigstellung und Übergabe garantiert, dann können Sie von ihm auch eine Entschädigung einfordern. Er hat ihnen eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung zu stellen oder Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.

Team Koch Immobilien

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