Wissen rund um die Immobilie

Neuregelung der Maklercourtage

Der Immobilienmakler ist die Schnittstelle zwischen Verkäufer und Käufer. Er vermittelt zwischen den Vorstellungen des Verkäufers, was die Vermarktung und Verkauf der Immobilie angeht und den Ansprüchen des Käufers.

Um dieser Rolle vollends gerecht zu werden und Käufer von Kaufnebenkosten zu entlasten, hat der Bundestag die Maklercourtage neu geregelt: Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten tragen sowohl Käufer als auch Verkäufer anteilig die Kosten der Maklercourtage. Verkäufer müssen mit mindestens 50% an den Kosten beteiligt werden. Das Gesetz, sollte es auch den Bundesrat passieren, tritt (voraussichtlich) Ende Dezember oder Januar 2021 in Kraft.

Team Koch Immobilien

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