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Nachgefragt: Kann ich meine Mietwohnung auch zu Gewerbezwecken nutzen?

Die berufliche Nutzung von Mietwohnungen nimmt immer mehr zu. Doch dürfen Sie als Mieter die Mietwohnung überhaupt so ohne Weiteres für gewerbliche Zwecke nutzen? Oder müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Viele Mietverträge beinhalten klar und deutlich, dass dem Mieter die Ausübung eines Gewerbes in der Mietwohnung untersagt wird. In diesem Fall sollten Sie unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen. Denn ohne Genehmigung darf der Vermieter fristlos kündigen.

Ansonsten sind folgende Punkte entscheidend:

🔹 Wirkt sich die berufliche Tätigkeit aufgrund von Lärm, Dreck und Publikumsverkehr auf die anderen Mieter aus, ist die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung genehmigungspflichtig.

🔹 Muss für die berufliche Tätigkeit ein Raum umgebaut bzw. umfunktioniert werden (bspw. Garage als Werkstatt) ist die gewerbliche Nutzung, sowie die Umbaumaßnahmen der Mietwohnung genehmigungspflichtig.

🔹 Besteht zwischen der beruflichen Tätigkeit und einer normalen Wohnnutzung kein Unterschied, ist eine Genehmigung nicht erforderlich.

Team Koch Immobilien

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