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Nachbarschaftsstreit: Antworten auf die wichtigsten Fragen

„Trautes Heim, Glück allein“ – leider nicht immer.

Nahezu die Hälfte aller Mieter und Hausbesitzer berichten, dass ihre Nachbarn sie gelegentlich nerven.
Wir beantworten Ihnen die 5 häufigsten Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit.

🚬 Rauchen: Der Tabakrauch meines Nachbarn zieht in meine Wohnung. Was kann ich tun?
Rauchen in der Wohnung: Gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und ist somit zulässig.
Rauchen auf dem Balkon: Hier muss im Einzelfall eine wesentliche Beeinträchtigung nachgewiesen werden. Eine komplette Einstellung des Rauchens auf dem Balkon lässt sich jedoch nicht erzwingen.

🙉 Rasenmäher: Zu welchen Zeiten muss ich den ohrenbetäubenden Lärm hinnehmen?
Die Zeiten zum Rasenmähen sind folgendermaßen geregelt:
Montag bis Samstag darf von 7 bis 20 Uhr Rasen gemäht werden.

🥳 Party: Darf mein Nachbar die ganze Nacht laut feiern?
Nein, es gilt die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit muss eine Party auf Zimmerlautstärke erfolgen.

🍁 Laub: Kann ich etwas dagegen tun, wenn Laub vom Baum des Nachbarn immer wieder auf mein Grundstück weht?
Ohne Frage, Sie haben damit die Arbeit. Doch Gerichte haben entschieden, dass in diesem Fall nicht möglich ist, den Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen.

🌳 Äste: Darf ich die Äste des Nachbarn, die auf mein Grundstück ragen, einfach abschneiden?
Sie können vom Nachbarn verlangen, dass er den Überhang abschneidet. Dafür müssen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen. Nach Ablauf der Frist dürfen Sie selbst die überhängenden Äste kappen. Achtung: Wirklich nur den Überhang!

Team Koch Immobilien

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