Wissen rund um die Immobilie

Nachbarsbaum im eigenen Garten

Einen Garten zu haben? Eine schöne Sache. Streit mit dem Nachbarn? Eine unschöne Sache. Gibt’s aber insbesondere dann mal, wenn Hecken, Sträucher oder Bäume vom Grundstück des Nachbarn rüber ragen. Nicht nur, weil einen die Optik vielleicht stört, sondern auch, weil Blätter und ähnliches, die auf den Boden fallen, von einem selbst beseitigt werden müssen.

Aber darf ich die Hecke des Nachbarn oder den Baum des Nachbarn auf meinem Grundstück einfach beschneiden? 🤔

Kommt drauf an. Zunächst sollten Sie natürlich versuchen, den Nachbarn darauf hinzuweisen und ihn bitten, den notwendigen Schnitt vorzunehmen.

Hilft das nicht weiter, darf der Strauch- und Baumüberhang unter folgenden Bedingungen beseitigt werden:

✅ Der Baum steht nicht unter besonderem Schutz (Baumschutz).

Es gibt keine nachbarrechtlichen Regelungen Ihres Bundeslandes.

✅ Sie haben dem Nachbarn schriftlich eine Frist zur Beseitigung gesetzt.

✅ Wurzeln oder Zweige beeinträchtigen die Nutzung Ihres Grundstücks.

Sie sehen: Es gibt einige Voraussetzungen, bevor Sie die Schere ansetzen dürfen. Ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn ist immer zu bevorzugen.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?