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Besichtigungen ankündigen

Müssen Sie Ihrem Mieter Besichtigungen ankündigen?

Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus, so haben Sie als Vermieter in der Regel ein gesteigertes Interesse daran, die Wohnung möglichst zeitnah wieder zu vermieten. Dabei lässt es sich kaum vermeiden, Besichtigungen mit Nachmietern während der noch laufenden Mietzeit durchzuführen.

Als Vermieter haben Sie ein Besichtigungsrecht. Dieses ist jedoch schonend auszuüben. In der Praxis bedeutet das:

📌 Kündigen Sie die Besichtigungen gegenüber Ihrem Mieter rechtzeitig an. Angemessen sind hier 2 bis 3 Tage vorher.

📌 Vereinbaren Sie die Termine zu angemessenen Zeiten.

📌 Versuchen Sie mit etwaigen Interessenten nicht länger als unbedingt nötig in der Wohnung zu verbleiben. 📌 Begrenzen Sie die Anzahl der Termine und Interessenten auf ein für den Mieter erträgliches Maß.

Team Koch Immobilien

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