Wissen rund um die Immobilie
Mündlicher Mietvertrag – Der Mieter hat es sich anders überlegt!
Sie haben mit Ihrem Mieter einen mündlichen Mietvertrag geschlossen und nun hat es sich dieser anders überlegt 😢
Doch geht das so einfach? 🤔
Der Rücktritt von einem Mietvertrag vor dem Einzug ist gar nicht so einfach, wie manch einer vielleicht glauben mag!
Das Wichtigste vorweg: Einen gesetzlich garantierten Rücktritt vom Mietvertrag vor dem Einzug gibt es nicht. Dabei ist es auch unerheblich, ob der Mietvertrag schriftlich 📝 oder mündlich 🗣️ geschlossen wurde. Für einen mündlichen Mietvertrag gelten die gleichen Regelungen, wie für einen schriftlichen.
Mieter können also nicht so einfach von ihrem Mietvertrag zurücktreten. Was jedoch immer geht, ist die Kündigung der Mietsache unter Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn keine Mindestmietzeit vereinbart wurde ☝️