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Mietnomaden – was Sie als Vermieter dagegen tun können

Mietnomaden handeln vorsätzlich und machen vor dem Einzug häufig unzureichende oder falsche Angaben über ihr Einkommen. Genau an diesem Punkt haben Sie als Vermieter die Möglichkeit zur Vorbeugung.

Vor Abschluss eines Mietvertrages

Verlangen Sie vom potenziellen Mieter immer eine detaillierte Selbstauskunft, mit einer Schufa-Auskunft oder einer Abfrage bei der Creditreform. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Angabe der bisherigen Vermieter. Bei diesen können Sie Erkundigungen über den Mieter einholen: Hat er die Miete pünktlich gezahlt?

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Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, gibt es leider keine 100%ige Sicherheit. Schufa-Auskünfte, Bankbürgschaften und Gehaltsabrechnungen der vermeintlich solventen Mieter sind häufig gefälscht und so kann es jeden Vermieter treffen. Was tun, wenn Sie einen Mietnomaden in der Wohnung haben?
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Mietnomaden in Ihrer Wohnung

Sprechen Sie zügig die Kündigung aus. Wenn Ihnen der Mieter die Miete zwei Monate schuldig bleibt, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Dabei gibt es allerdings gewisse Formalien, an die Sie sich als Vermieter in jedem Fall halten müssen.

Wir raten Ihnen im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Team Koch Immobilien

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