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Mieterhöhung nach Modernisierung

Mieterhöhung nach Modernisierung?

Vermietern ist es möglich, die Miete nach einer Modernisierung anzuheben – jedoch nicht willkürlich.

Nicht jede Modernisierung ermöglicht es, die Miete anzuheben – diese sind laut Mietrechtsgesetz zulässig:

❗Maßnahmen, die Primärenergie oder Endenergie sparen

❗Wassersparende Maßnahmen

❗Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Immobilie und/oder die Wohnqualität erhöhen

❗Maßnahmen, die aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen durchgeführt werden müssen
❗Maßnahmen, die mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen finanziellen Aufwands erreichen. Achten Sie hierbei jedoch auf regionale Unterschiede.

Bei Modernisierungsmaßnahmen ist es von großer Bedeutung diese frist- und formgerecht anzukündigen. Die Ankündigung hat schriftlich und drei Monate vor dem Start der Modernisierungsmaßnahmen zu erfolgen. Enthalten sollte sie die Art und den Umfang, die Dauer, sowie auch die voraussichtliche Mieterhöhung.

Team Koch Immobilien

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