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Mieterhöhung – muss mein Mieter zustimmen?

Eine Mieterhöhung ist notwendig, doch wann brauche ich als Vermieter die Zustimmung meines Mieters und wann nicht? Wir sagen es Ihnen:

Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn:

❌ Sie sich einvernehmlich auf eine Anhebung der Miete einigen. Hier sind im Folgenden nur noch Höhe und Zeitpunkt festzulegen.

❌ Sie im Mietvertrag bereits von vornherein Regelungen für Mieterhöhungen getroffen, bspw. eine Staffel- oder eine Indexmiete vereinbart haben.

❌ Sie Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und durchgeführt haben.

❌ Sie die Anpassung der Betriebskostenzahlungen mietvertraglich geregelt haben und diese durch einen gestiegenen Kostenaufwand nun notwendig wird.

Die Zustimmung ist erforderlich, wenn:

✔️ es keine mietvertraglichen Regelungen oder Notwendigkeiten (Modernisierung, Anpassung der Betriebskosten) für eine Mieterhöhung gibt und die Miete bis zum örtlichen Mietniveau liegt.

Als Vermieter darf man im Abstand von 15 Monaten die Miete im bestehenden Mietverhältnis bis zur Höhe der ortsüblichen Miete (laut Mietspiegel) anheben.

Team Koch Immobilien

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