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Lärmbelästigung

Mieter meldet Lärmbelästigung – was nun?

Wann wird ein Geräusch zur Lärmbelästigung?

Ob ein Geräusch zur Lärmbelästigung wird, hängt von der Uhrzeit, dem Ort und der Umgebung ab, in der es entsteht.

So ist Hämmern am Morgen kein Problem – in der Ruhezeit nach 22 Uhr schon.

Wenn sich Ihr Mieter über wiederholte Lärmbelästigung durch einen Nachbarn beschwert, müssen Sie reagieren. Zuerst sollte ein persönliches Gespräch gesucht werden, wenn es dann immer noch zu Störungen und Lärmbelästigungen kommt, kann der Mieter schriftlich abgemahnt und sogar fristlos gekündigt werden.

Doch wie kann man Missverständnissen vorbeugen?

Neben den Ruhezeiten, die in den einzelnen Bundesländern festgelegt sind, können Sie in der Hausordnung weitere Regelungen treffen. Achten Sie darauf, dass die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist und auch im Haus ausgehängt wird.

Bei wiederholter Lärmbelästigung kann Ihr Mieter eine Mietminderung verlangen. Wie hoch diese ist, hängt vom Einzelfall und von der Belästigung ab.

So ist Kinderlachen nach 22 Uhr nicht mit lauten Partys gleichzusetzen.

Team Koch Immobilien

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