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Darf der Mieter die Besichtigung verweigern?

Mein Mieter verweigert mir die Besichtigung meiner Wohnung – darf er das?

Planen Sie Ihre Wohnung zu verkaufen, die Interessenten stehen schon Schlange – aber Ihr Mieter kooperiert bei der Planung der Besichtigungsterminen nicht und will diese sogar gar nicht zulassen?

Wir können Sie beruhigen – Ihr Mieter darf Ihnen die Besichtigung nicht verweigern. Denn der Verkauf der Wohnung ist ein konkreter sachlicher Grund, der Ihnen das Recht zur Besichtigung gibt.

Andere Gründe sind:

🔎 Weitervermietung nach Kündigung

🔎 Planung von Sanierungen

🔎 Begutachtung von Mängeln

🔎 Begründeter Verdacht auf vertragswidrige Nutzung (z. B. Untervermietung)

Wichtig: Die Besichtigungen müssen schriftlich bekannt gegeben werden. Die Frist variiert je nach Bundesland.

Des Weiteren gibt es unterschiedliche Regelungen zu beachten, wie zum Beispiel, dass Besichtigungstermine nur für Werktage vereinbart werden dürfen – der Samstag zählt dazu. Auch auf die Uhrzeiten ist hier zu achten: Nicht jede Uhrzeit ist annehmbar – zum Beispiel spät abends.

Es gibt Situationen, in denen Ihr Mieter Ihnen den Zutritt zur Wohnung verwehren darf: ohne vorherige Anmeldung & ohne konkreten sachlichen Grund. Eine reine Routinebegehung zählt nicht dazu.

Team Koch Immobilien

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