Wissen rund um die Immobilie

Mieter mit Haustier

Mein Mieter möchte einen Hund – ich aber nicht.

Ihre Mieter kamen mit dem Wunsch auf Sie zu, dass sie sich in den kommenden Wochen einen Hund anschaffen möchten – sie arbeiten nun die meiste Zeit im Homeoffice und können sich gut um den Hund kümmern.

Sie sind nicht begeistert. Sie denken direkt an Hundegebell, Hundekot im Innenhof und zerkratzte Parkettböden in der vermieteten Wohnung.

Als Vermieter dürfen Sie die Tierhaltung jedoch nicht uneingeschränkt verbieten. Kleintiere sind in der Regel erlaubt.

Ihre Mieter möchten sich einen kleinen Malteser anschaffen – im Mietvertrag ist keine zusätzliche Absprache zur Tierhaltung vermerkt. Sie können Ihren Unmut darüber äußern, jedoch ist es dann den Mietern aufgrund der fehlenden Absprache möglich den Hund nach Hause zu holen.

Setzen Sie auf eine offene Kommunikation und besprechen Sie Ihre Unsicherheiten zu diesem Thema – Ihren Mietern liegt sicherlich auch viel an einem guten Verhältnis und sie werden sich an Ihre Regelungen halten.

Schäden, die durch den Hund entstehen, müssen auch von Ihren Mietern behoben und getragen werden.

Team Koch Immobilien

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