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Mein Mieter geht in die Privatinsolvenz – was muss ich wissen?

Als Vermieter hat man natürlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Mietzahlungen immer pünktlich eintreffen.

Geht ein Mieter in die Privatinsolvenz, erfahren Sie als Vermieter meist erst vom Insolvenzverwalter, dass das Insolvenzverfahren beantragt wurde, weil die Kaution zur Insolvenzmasse gehört.

Ihr Mieter ist auch nicht verpflichtet, Sie vorher zu informieren. Ein Insolvenzverfahren ist wiederum kein Kündigungsgrund, es greift sogar eine Kündigungssperre für Mietschulden, die vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Haben Sie Ihrem Mieter jedoch schon vorher gekündigt, bleibt diese Kündigung wirksam.

Zu Beginn des Verfahrens müssen Sie als Gläubiger Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und durch Belege nachweisen, um an der pfändbaren Insolvenzmasse des Mieters beteiligt zu werden. Nach Erteilung der Freigabeerklärung durch den Insolvenzverwalter dürfen Sie Ihre aktuellen Mietforderungen direkt beim Mieter geltend machen oder die Kaution antasten.

Erst wenn Ihr Mieter während eines laufenden Insolvenzverfahrens die Miete nicht zahlt, haben Sie das Recht zur fristlosen Kündigung.

Team Koch Immobilien

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