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Maklerprovision

Maklerprovision – von der Steuer absetzen?

Als Verkäufer einer Immobilie 🏡 können Sie die anfallenden Kosten für den Makler leider nicht von der Steuer absetzen. Denn diese zählen zu den Nebenkosten des Hausverkaufs.

Doch es gibt eine Ausnahme ☝️ Verkaufen Sie ein Mietobjekt, um von dessen Gewinn direkt eine neue Mietimmobilie zu erwerben, sieht es anders aus. Dann ist es Ihnen als Verkäufer erlaubt, die Maklerprovision von der Steuer abzusetzen. Der Grund dafür ist, dass es sich in diesem speziellen Fall um Werbungskosten handelt.

Wichtig ist, dass Sie alle Belege akribisch verwahren, denn das Finanzamt prüft in solchen Fällen sehr genau, warum Sie ein Objekt verkaufen und kaufen. Wenn Sie einen Makler beauftragen, mögliche Mieter für Ihre Mietwohnung zu finden, müssen Sie nach dem Bestellerprinzip die Maklerprovision vollständig selbst übernehmen. Diese können Sie dafür aber auch voll von der Steuer absetzen, da die Kosten für den Makler in diesem Fall auch als Werbungskosten gelten.

Team Koch Immobilien

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