Wissen rund um die Immobilie

Lebenslanges Wohnrecht – Welche Rechte haben Immobilienbesitzer?

Viele Eltern möchten einerseits, dass Ihre Immobilie eines Tages ihren Kindern gehört. Andererseits würden sie gern ihren Lebensabend in der vertrauten Umgebung verbringen. Mit dem lebenslangen Wohnrecht ist beides möglich – und zudem spart man bei einer Schenkung die Erbschaftssteuer. Was noch wichtig ist, erfahren Sie hier.

💡 Die wohnberechtigte Person darf zusammen mit ihrer Familie und auch mit dem Pflegepersonal die betreffende Immobilie bis zu ihrem Tod bewohnen. Danach erlischt das Wohnrecht, das, um überhaupt rechtskräftig zu sein, zu Beginn ins Grundbuch eingetragen werden muss.

💡 Die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen trägt der Wohnberechtigte, Miete zahlt er jedoch nicht.

💡 Möchte der Besitzer der Immobilie diese verkaufen, darf er dies tun, auch wenn ein Wohnrecht besteht. Der Wohnberechtigte muss dem Verkauf aber nicht zustimmen. Ein Verkauf mit Wohnrecht gestaltet sich oft schwieriger, da Käufer in der Regel die Immobilie umgehend voll nutzen möchten.

💡 Eine Alternative zum Wohnrecht stellt das Nießbrauchsrecht dar. Es erlaubt der berechtigten Person, die Immobilie zu bewohnen und Nutzen daraus zu ziehen.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten 😊 kontaktieren Sie uns gerne!

Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN

E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien

Telefon: 03601 812842

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?