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Kündigungsschutz für Mieter – Was Sie als Vermieter beachten müssen!

Haben Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag geschlossen, so können Mieter diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei den Vermietern sieht das anders aus, diese benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Denn einer der wichtigsten Grundsätze des sozialen Mietrechts und des Kündigungsschutzes für Wohnungsmieter ist: Grundlose Kündigungen durch den Vermieter sind nicht zulässig. Nur bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag kommt eine Vermieterkündigung in Betracht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter seine Miete gar nicht oder ständig unpünktlich bezahlt. In diesen Fällen ist dann jedoch auch gleich eine fristlose Kündigung möglich.

Lässt sich der Mieter nichts zu Schulden kommen, so kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen kündigen. Diese sind:

📍 Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen Familienangehörigen benötigt.

📍 Wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Hauses oder der Wohnung gehindert wird.

Team Koch Immobilien

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