Wissen rund um die Immobilie
Kündigungsschutz für Mieter – das müssen Sie beachten
Einen Mietvertrag zu beenden ist nicht angenehm, muss aber unter Umständen sein. Der Kündigungsgrund muss plausibel nachvollziehbar und begründet sein, wie…
➡️ Eigenbedarf, z. B. wenn sich Familienzuwachs ankündigt und mehr Platz benötigt wird
➡️ Wirtschaftliche Verwertung, z. B. wenn der Mietraum in eine Gewerbeimmobilie umgewandelt werden soll
➡️ Ausstehende Mietzahlungen, wenn z. B. der Mieter mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate im Verzug ist
➡️ Zweckentfremdung der Wohnung durch den Mieter, z. B. bei Nutzung einer Mietwohnung als Büro
➡️ Andauernde Ruhestörung oder rücksichtsloses Verhalten des Mieters
Dabei gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen:
➡️ 3 Monate bei einem Mietvertrag, der seit bis zu fünf Jahren besteht,
➡️ 6 Monate bei einem Mietvertrag, der seit fünf bis acht Jahren besteht,
➡️ 9 Monate, wenn der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren besteht,
➡️ 1 Jahr für einem seit 10 Jahren bestehenden Mietvertrag.
Hinweis:
Bei ausstehenden Mietzahlungen, Zweckentfremdung oder andauernder Ruhestörung ist nach erfolgloser Ermahnung des Mieters durch den Vermieter eine fristlose Kündigung möglich.