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Kündigungsschutz für Mieter – das müssen Sie beachten

Einen Mietvertrag zu beenden ist nicht angenehm, muss aber unter Umständen sein. Der Kündigungsgrund muss plausibel nachvollziehbar und begründet sein, wie…

➡️ Eigenbedarf, z. B. wenn sich Familienzuwachs ankündigt und mehr Platz benötigt wird

➡️ Wirtschaftliche Verwertung, z. B. wenn der Mietraum in eine Gewerbeimmobilie umgewandelt werden soll

➡️ Ausstehende Mietzahlungen, wenn z. B. der Mieter mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate im Verzug ist

➡️ Zweckentfremdung der Wohnung durch den Mieter, z. B. bei Nutzung einer Mietwohnung als Büro

➡️ Andauernde Ruhestörung oder rücksichtsloses Verhalten des Mieters

Dabei gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen:

➡️ 3 Monate bei einem Mietvertrag, der seit bis zu fünf Jahren besteht,

➡️ 6 Monate bei einem Mietvertrag, der seit fünf bis acht Jahren besteht,

➡️ 9 Monate, wenn der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren besteht,

➡️ 1 Jahr für einem seit 10 Jahren bestehenden Mietvertrag.

Hinweis:
Bei ausstehenden Mietzahlungen, Zweckentfremdung oder andauernder Ruhestörung ist nach erfolgloser Ermahnung des Mieters durch den Vermieter eine fristlose Kündigung möglich.

Team Koch Immobilien

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