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Treppenhaus als Abstellplatz

Kinderwagen und Schuhe im Treppenhaus – darf Ihr Mieter das?

Was darf im Hausflur abgestellt werden und was hat dort wirklich nichts verloren?

Es gibt keine einheitliche Regelung – für sehr häufige Fragen jedoch eine Antwort.

👉 Dürfen Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden?

Ja, das ist seitens des Bundesgerichtshofes erlaubt. Es ist den Eltern nicht zumutbar, den Wagen und ihr Kind mehrmals täglich auf- und abzubefördern. Selbiges gilt für Rollatoren und Rollstühle. Menschen mit einer Gehbehinderung ist es meistens schlicht unmöglich, die Gehhilfen in ein anderes Stockwerk zu befördern. Ist also Platz im Hausflur, können sie dort abgestellt werden.

👉 Wie sieht es mit Fahrrädern im Hausflur aus?

Sie werden sehr oft geduldet – an sich gibt es aber keinen Anspruch darauf. Auch wenn es keinen eigenen Fahrradkeller oder einen Abstellbereich gibt. Es ist den Fahrern sogar zumutbar, diese in die Wohnung zu bringen.

👉 Dürfen Pflanzen vor die Haustüre gestellt werden?

In Absprache mit den Vermietern, ja.

Bei allen Gegenständen, die sich im Hausflur befinden, ist immer ein wichtiger Faktor zu beachten: 👉 der Sicherheitsfaktor.

Der hindernisfreie Fluchtweg muss immer gewährleistet sein. Des Weiteren sind auch die Regelungen zum Brandschutz zu beachten.

Team Koch Immobilien

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