Wissen rund um die Immobilie

Kaution – Wie und wo ist sie aufzubewahren?

Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mietvertrages ist die Kaution. Diese soll dem Vermieter als Sicherheit dienen und ihn vor etwaigen Schäden an der Wohnung schützen. Auch, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Mietrückstände offen sind, hat der Vermieter das Recht, diese mit der Kaution zu verrechnen.

Eine Mietkaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen. In der Regel erfolgt die Zahlung per Überweisung auf ein vom Vermieter genanntes Bankkonto.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen aufzubewahren und auch zu verzinsen. Der Vermieter hat die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuerstatten. Allerdings kann er auch Forderungen von der Kaution abziehen, wenn diese berechtigt sind. Dazu zählen Mietrückstände nach Beendigung des Mietverhältnisses oder aber auch Schönheitsreparaturen, welche vom Mieter nicht ausgeführt worden sind.

Team Koch Immobilien

Sie haben Fragen zum Thema?