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Rauchen in der Wohnung

Kann ich meinen Mietern das Rauchen in der Wohnung verbieten?

Für die einen ist es purer Genuss, für den anderen einfach nur widerlicher Qualm: Das Rauchen 🚬

In vielen Mietshäusern sind Zigaretten ein Problem. Einerseits ist das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, auf der anderen Seite steht das Gebot der Rücksichtnahme auf die Mitmenschen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse eine Zigarette zu rauchen. Das gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde und der Zustand der Wohnung dadurch nicht erheblich verschlechtert wird.

Einfach verbieten darf der Vermieter das Rauchen in der Wohnung also nicht. Es gilt aber auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Daher sind vom Mieter Maßnahmen zu ergreifen, um andere möglichst nicht oder wenig zu stören.

Bei der Besichtigung der Wohnung angeben, dass man Raucher ist, müssen die möglichen Mieter übrigens nicht.

Team Koch Immobilien

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