Wissen rund um die Immobilie
Kann ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft die Immobilie alleine verkaufen?
Gehört eine Immobilie zur Erbschaft, ist es für Alleinerben einfach. Sie können frei entscheiden, ob sie diese verkaufen oder behalten möchten. Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Denn stellt sich nur einer quer, wird es kompliziert 🤔
Ein Erbe aus der Erbengemeinschaft kann die Immobilie nicht alleine verkaufen. Er kann jedoch eine Teilungsversteigerung beantragen. Dies geht auch ohne die Zustimmung der anderen Erben.
Die Teilungsversteigerung stellt jedoch für alle Beteiligten einen sehr langwierigen und mühsamen Lösungsweg dar. Auch ist hierbei mit großen Einbußen am Erlös zu rechnen. Der Antragsteller muss zudem das Verkehrswertgutachten sowie die Gebühren vorstrecken. Ist die Teilungsversteigerung beendet, liegt der Erlös beim Gericht, und zwar solange, bis alle Erben einstimmig erklären, wer wieviel von dem Erlös bekommen soll.