Wissen rund um die Immobilie

Immobilienverkauf: Das müssen Sie dem Käufer erzählen

Wenn sich nach dem Abschluss des Kaufvertrages Schäden oder Mängel an der Immobilie zeigen, kommt es zwischen Verkäufern und Käufern häufig zum Streit. Oft streiten sich die Vertragspartner hierbei darüber, ob der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt hat.

Doch wann haben Sie als Verkäufer eine Aufklärungspflicht❓

Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers gilt für solche Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können oder geeignet sind, dem Käufer als Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Welche konkreten Angaben Sie nach dieser formelhaften Vorgabe der Rechtsprechung in Bezug auf Ihre Immobilie machen müssen, ist natürlich stets eine Frage des Einzelfalls. So sind Sie als Verkäufer beispielsweise verpflichtet, Angaben zu

zu machen.

Lassen Sie uns gerne sprechen, damit wir Sie umfangreich beraten und informieren können. Wir freuen uns auf Sie!

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Team Koch Immobilien

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