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Immobilien ABC: R wie Realteilung

Bei dem Begriff Realteilung handelt es sich um eine Grundstücks- oder Hausaufteilung.

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Realteilung eines Grundstücks ❓

In diesem Fall wird ein Grundstück tatsächlich (real) geteilt, so dass mit der Teilung mindestens zwei neue und eigenständige Grundstücke entstehen.

Für die Realteilung eines Grundstücks müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1.     Der Bebauungsplan muss die Teilung zulassen.

2.     Die festgelegte Grundflächenzahl sowie die festgesetzte Geschossflächenzahl müssen auf die beiden kleineren Grundstücke übertragen werden.

3.     Das Grundstück muss neu vermessen werden.

💡Hinweis:

Wurde das Grundstück vermessen, kann beim zuständigen Vermessungsamt eine neue Flurkarte beantragt werden. Diese zeigt die Lage des Grundstücks sowie die mögliche Bebauung detailliert auf. Erst wenn die Flurkarte vorliegt, kann der Notar eine neue Eintragung ins Grundbuch vornehmen.

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Realteilung eines Hauses ❓

In diesem Fall wird die Immobilie in zwei Einheiten geteilt, die voneinander abgetrennt sind und über zwei separate Eingänge verfügen.

Team Koch Immobilien

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