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Immobilien ABC: G wie Grunderwerbsteuer

Erwirbt man im Inland ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil, wird eine Grunderwerbsteuer erhoben, die im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt ist.

Der Käufer schuldet dem Finanzamt die Grunderwerbsteuer und wird erst dann als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, wenn er sie bezahlt und vom Finanzamt die Bestätigung der Zahlung in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten hat.

❓Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist abhängig vom Kaufpreis des Grundstücks und dem im jeweiligen Bundesland geltenden Steuersatz.

❓Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht?
Ja, in folgenden Fällen:

– Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Verkäufers

– Grundstückserwerb durch den früheren Ehepartner nach der Scheidung

– Erwerb durch Personen, die mit dem Verkäufer in direkter Linie verwandt sind

– Grundstückserwerb infolge einer Erbschaft

– Grundstücksschenkungen unter Lebenden

– Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Verteilung des Nachlasses

Team Koch Immobilien

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