Wissen rund um die Immobilie
Immobilien ABC: D wie Dienstbarkeit
❇️ Theorie
Eine Dienstbarkeit bedeutet für den Eigentümer eines dienenden Grundstücks immer eine Einschränkung der Grundstücksnutzung.
Häufig wirkt sich das wertmindernd auf den Verkehrswert der Immobilie aus.
❇️ Praxis
Die Anwendung der Dienstbarkeit findet vor allem bei
- der Nutzung von Zufahrten und/oder Wegen,
- der Nutzung eines Wasseranschlusses,
- dem Verlegen von Leitungen und
- bei der sogenannten Grenzbebauung eines Nachbargrundstücks statt.
Dafür, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Nutzung durch eine andere Person dulden muss, kann er von diesem eine Nutzungsentschädigung verlangen (z. B. die Beteiligung an den Unterhaltungskosten der betreffenden Zufahrt).